Statuten der Solexgiele-Iguland
Gegründet 11.01.2011
Name, Sitz und Zweck.
Art. 1
Unter dem Namen Solexgiele-Iguland besteht mit Sitz in Recherswil ein Club, deren Zweck ist, die Erhaltung der Velosolex als auch die Pflege echter Kameradschaft auf Grund gegenseitiger Achtung.
Mitgliedschaft
Art. 2
In den Club kann jeder männliche Interessent, der über einen guten Leumund verfügt und das 16.Altersjahr erreicht hat, aufgenommen werden.
Bewerber haben sich bei einem Vorstandsmitglied anzumelden. Die Aufnahme kann im Vorstand provisorisch erfolgen, muss jedoch an der nächsten Generalversammlung definitiv bestätigt werden. Für die Aufnahme eines neuen Mitgliedes sind mindestens 2/3 Stimmen der Anwesenden Stimmberechtigen erforderlich.
Austrittsgesuche sind schriftlich an den Präsidenten zu richten. Mit dem Austritt sind sämtliche Clubrechte verloren. Mitglieder, die mit Ihrem Betragen die Ordnung der Gesellschaft stören, können auf Antrag des Vorstandes von der Versammlung aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Es gilt die 2/3 Mehrheit. Ausgeschlossene Mitglieder dürfen innerhalb eines Jahres nicht wieder aufgenommen werden.
Pflichte und Rechte der Mitglieder
Art. 3
Die Mitglieder zahlen einen von der Generalversammlung festgelegten Jahresbeitrag. Die Mitglieder sind verpflichtet, an den Anlässen und Versammlungen regelmässig Teil zu nehmen.
Organe des Clubs
Art. 4
Die Organe des Clubs sind:
Die Generalversammlung
Der Vorstand
Generalversammlung
Art. 5
Das höchste Organ des Clubs ist die Generalversammlung. Diese muss einmal im Jahr, im
2. Quartal stattfinden.
Vorstand
Art. 6
Präsident
Vizepräsidenten
Aktuar
Kassier
Eventmanager
2 Beisitzer
Der Präsident leitet die Versammlung, vertritt den Club in allen Angelegenheiten und hat bei Stimmgleichheit zu entscheiden. Er führt zusammen mit dem Aktuar die rechtsverbindliche Unterschrift. Der Vizepräsident tritt bei Abwesenheit des Präsidenten in dessen Funktion. Der Aktuar führt bei Versammlungen das Protokoll und besorgt die Korrespondenz der Gesellschaft. Der Kassier besorgt en finanziellen Teil und hat Buch über die Einnahmen und Ausgaben zu führen. Er hat jedes Jahr der Generalversammlung Rechnung abzulegen, die durch die Revisoren geprüft wird.
Finanzen
Art. 7
Die Kasse wird gespiesen mit Jahresbeiträgen, durch Spenden und Anlässe jeder Art. Für die finanziellen Verbindlichkeiten haftet nur das Clubvermögen.
Tätigkeiten des Clubs
Art. 8
Wird jährlich durch den Vorstand bestimmt.
Statutenrevision
Art. 9
Eine Revision kann stattfinden wenn 2/3 der Mitglieder dies verlangen, oder auf Antrag des Vorstandes, durch den Beschluss der Generalversammlung.
Auflösung des Clubs
Art. 10
Eine Auflösung des Clubs kann erst stattfinden, wenn dieser weniger als 5 Mitglieder aufweist.
Im Falle einer Auflösung des Clubs wird das Clubvermögen einer wohltätigen Institution gespendet.
Allgemeine Bestimmungen
Art. 11
Ausflüge mit den Velosolex dürfen nur mit eingelösten Fahrzeugen stattfinden. Helme sind obligatorisch. Jedes Clubmitglied haftet für sich selber.
Schlussbestimmungen
Art. 12
Die vorliegenden Statuten sind von der Gründungsversammlung vom 11.01.2011 angenommen worden und treten sofort in Kraft.
Iguland 11.01.2011